(Hinweis zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach ElektroG § 7a - Deutschland)
Nach der EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des EU-Rates für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment – WEEE) bzw. der Neufassung der EU-Richtlinie, 2012/19/EU, besteht die Verpflichtung, Elektroaltgeräte zu sammeln, vorschriftsmäßig zu behandeln und zu entsorgen. Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme von Elektroaltgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte zu schaffen.
Wir, die Eugen Lägler GmbH, übernehmen die Verantwortung für die von uns verkauften Maschinen (Elektrogeräte) und führen sie nach ihrer Nutzung einem Recyclingprozess zu. Für Altmaschinen (Elektroaltgeräte), die gewerblich oder in öffentlichen Einrichtungen genutzt wurden - so genannte B2B-Geräte - haben wir Rücknahme- und Entsorgungslösungen für unsere Kunden bereitgestellt. Wir kooperieren mit dem Elektronik-Recycling-Unternehmen ALBA Electronics Recycling GmbH. Gemeinsam mit unseren Recyclingpartnern organisieren wir die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung der Altmaschinen. Dabei übernehmen wir die Kosten für die Aufbereitung, das Recycling und die Verwertung der von uns produzierten Maschinen (mit Ausnahme von historischen Altmaschinen / Elektroaltgeräten). Im Gegenzug tragen unsere Kunden die Kosten für den Transport der Altmaschinen in unser Werk nach Güglingen-Frauenzimmern.
Möglichkeit zur Rückgabe und Entsorgung unserer Maschinen (Elektroaltgeräte)
Wenn Sie eine von der Eugen Lägler GmbH gekaufte Maschine ordnungsgemäß entsorgen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Spedition Ihrer Wahl oder einen geeigneten Paketdienst zu beauftragen, um diese auf eigene Kosten an die folgende Adresse zu senden:
Eugen Lägler GmbH
Kappelrain 2
D-74363 Güglingen-Frauenzimmern
Tel: +49 (0) 7135 9890-98
E-Mail: info@laegler.com
Alle weiteren Schritte und Kosten für eine fachgerechte Aufbereitung, das Recycling oder die Verwertung der Maschinen werden von der Eugen Lägler GmbH organisiert bzw. übernommen. Es besteht keine Verpflichtung seitens des Endverbrauchers, seine Altmaschine an den Hersteller zu übergeben.
Eigenverantwortung bei der Löschung / Beseitigung von personenbezogenen Daten
Laut § 19a ElektroG sind wir zu folgender Angabe verpflichtet: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten / Angaben auf den zu entsorgenden Maschinen (Elektroaltgeräten) von Ihnen zu löschen / beseitigen sind.
Bedeutung des Symbols zur Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektrogeräten weist darauf hin, dass diese getrennt entsorgt werden müssen. So gekennzeichnete Altmaschinen (Elektroaltgeräte) dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.